Rahmen-Abonnement-Vertrag (Deutschland & Österreich)
DER KUNDE ERKLÄRT SICH MIT DEN BEDINGUNGEN DIESES RAHMEN-ABONNEMENT-VERTRAGS („VERTRAG“) EINVERSTANDEN DURCH (1) UNTERZEICHNUNG EINES BESTELLFORMULARS, EINER LEISTUNGSBESCHREIBUNG ODER EINES SONSTIGEN AUF DIESEN VERTRAG VERWEISENDEN DOKUMENTS ZUR BESTELLUNG VON SITEIMPROVE-LEISTUNGEN („LEISTUNGSBESTELLUNG“), DURCH (2) ZUGRIFF AUF EINE SITEIMPROVE-LEISTUNG („LEISTUNG“) ODER NUTZUNG EINER SOLCHEN, DURCH (3) ZAHLUNG DER IN EINER KUNDENBESTELLUNG ANGEGEBENEN GEBÜHREN ODER DURCH (4) ANDERWEITIGE NUTZUNG DER LEISTUNGEN. WENN DIE PERSON, DIE DIESEN VERTRAG ANNIMMT, DIESEN IM NAMEN EINES UNTERNEHMENS ODER EINER ANDEREN KÖRPERSCHAFT ANNIMMT, SICHERT DIESE PERSON ZU, DASS SIE BEFUGT IST, DAS BETREFFENDE UNTERNEHMEN ODER DIE BETREFFENDE KÖRPERSCHAFT ZU BINDEN.
Zweck dieses Vertrags ist es, die Bedingungen festzulegen, unter denen der Kunde die Leistungen von Siteimprove bestellen und erwerben kann, die in einer Leistungsbestellung beschrieben sind, der der Kunde zugestimmt oder die er akzeptiert hat. Großgeschriebene Begriffe, die in diesem Vertrag nicht anderweitig definiert sind, tragen die in der Leistungsbestellung dargelegte Bedeutung.
Bei fehlender Übereinstimmung oder bei Unvereinbarkeit zwischen den Bedingungen dieses Vertrags und den Bedingungen einer Leistungsbestellung sind die Bedingungen der Leistungsbestellung maßgeblich.
Dieser Vertrag gilt für alle Leistungen, die von Siteimprove gegenüber Kunden mit Sitz in Deutschland und Österreich erbracht werden. Werden Leistungen an Kunden erbracht, die ihren Sitz nicht in Deutschland und/oder Österreich haben, gilt der Internationale Rahmen-Abonnement Vertrag, der unter folgendem [LINK] abrufbar ist.
1. Zugang
a. Leistungen. Siteimprove stellt die Leistungen gemäß diesem Vertrag und der/den Leistungsbestellung/-en bereit. Die Leistungen sind verfügbar unter: http://my.siteimprove.com.
b. Technischer Support. Der Technische Support wird entsprechend dem in der/den Leistungsbestellung/-en des Kunden enthaltenen Erfolgsplan bereitgestellt. Technischer Support ist im Help Center von Siteimprove verfügbar, über das der Kunde jederzeit ein Support-Ticket erstellen kann. Darüber hinaus kann sich der Kunde an Siteimprove wenden, um Produktsupport, Schulungen und zusätzliche Leistungen zu erhalten.
c. Unternehmensdienstleistungen. Unternehmensdienstleistungen – darunter Schulungen, Leistungen, die im Rahmen des Erfolgsplans des Kunden erbracht werden, sowie Implementierungsleistungen – unterliegen der Benutzeranzahl und den Beschränkungen, die in der Leistungsbestellung des Kunden und in den Bedingungen des Vertrags über Unternehmensdienstleistungen festgelegt sind, der unter folgender Adresse abrufbar ist: https://www.siteimprove.com/legal/
d. Verbundene Unternehmen. Kunden-Tochtergesellschaften und konzernverbundene Unternehmen – d. h. Unternehmen, die unmittelbar oder mittelbar durch den Kunden kontrolliert oder beherrscht werden oder unter gemeinsamer Kontrolle mit dem Kunden stehen, wobei „Kontrolle“ in diesem Zusammenhang als der Besitz von mindestens fünfzig Prozent (50 %) oder mehr der zur Stimmrechtsausübung bei allgemeinen Beschlüssen berechtigten Aktien oder sonstigen Anteile definiert wird, die den Aktionären, Gesellschaftern oder sonstigen Inhabern der entsprechenden Körperschaft vorbehalten sind („Verbundenes Unternehmen“) – sind berechtigt, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung gemäß den Bedingungen dieses Vertrags eine oder mehrere Leistungsbestellung/-en auszuführen oder eine oder mehrere Bestellbestätigung/‑en auszustellen. Einem entsprechenden Verbundenen Unternehmen werden alle Rechte gemäß den Bedingungen dieses Vertrags gewährt, als ob das Verbundene Unternehmen eine Partei dieses Vertrags wäre. Klarstellend sei an dieser Stelle erwähnt, dass in diesem Vertrag enthaltene Bezugnahmen auf den Kunden stets so auszulegen sind, dass sie den Kunden oder dessen Verbundenes Unternehmen bezeichnen, je nachdem, wer die Leistungsbestellung ausgeführt oder die Bestellbestätigung ausgestellt hat.
2. Nutzung der Leistungen
a. Nutzungsrecht. Siteimprove gewährt dem Kunden ein weltweites, widerrufliches, nicht-exklusives, nicht zeitlich unbefristetes und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Leistungen. Dieses Recht beinhaltet auch Updates und neue Versionen der Leistungen, jedoch keine neuen Module/Leistungen/Produkte, durch die die Leistungen ergänzt wurden. Der Kunde muss Eigentümer oder autorisierter Administrator der Website/‑s sein, auf der/denen die Leistungen ausgeführt werden. Der Kunde darf die Leistungen auf der/den Website/‑s eines Dritten nutzen, wenn der Kunde der offizielle Anbieter für den betreffenden Dritten ist und dies ausdrücklich mit Siteimprove vereinbart wurde. Sofern vereinbart wurde, dass die Enthaltenen Leistungen auf der Website eines Dritten genutzt werden dürfen, kann der Kunde im Namen des betreffenden Dritten Benutzer anlegen. Ungeachtet dessen gelten für die Benutzung der Enthaltenen Leistungen auf der Website eines Dritten die gleichen Bedingungen wie für deren Benutzung auf der/-n eigenen Website/-s des Kunden. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Leistungen nach der Beendigung dieses Vertrags zu behalten oder zu nutzen.
b. Nutzungsbeschränkungen.Die Nutzung der Leistungen durch den Kunden unterliegt der vereinbarten Benutzeranzahl und den vereinbarten Beschränkungen, die in einer Leistungsbestellung angegeben sind (die „Beschränkungen“). Überschreitet der Kunde die Beschränkungen, benachrichtigt Siteimprove den Kunden über die entsprechende übermäßige Nutzung und erörtert geeignete Erweiterungen. Der Kunde ist nicht berechtigt, (i) die Leistungen zu vermieten, zu leasen, abzutreten, zu übertragen, in Unterlizenz zu vergeben, anzuzeigen oder anderweitig zu verbreiten oder die Leistungen einem Dritten zur Verfügung zu stellen, (ii) Teile der Leistungen zu modifizieren, abgeleitete Werke davon zu erstellen, sie zu disassemblieren, zu dekompilieren oder rückzuentwickeln, (iii) Markenzeichen, Logos, Urheberrechtshinweise oder andere Eigentumshinweise, -symbole oder -kennzeichnungen in den Leistungen zu entfernen oder zu verändern oder (iv) die Leistungen für illegale Zwecke zu nutzen.
c. Nutzung auf nichtöffentlichen Websites.Jegliche Nutzung der Leistungen im Kunden-Intranet, auf passwortgeschützten Websites, Staging-Websites, Entwicklungswebsites oder anderen nichtöffentlichen Websites („Nichtöffentliche Websites“) unterliegt den in diesem Abschnitt 2(c) festgelegten Verpflichtungen. Damit Siteimprove die Nutzung der Leistungen auf einer Nichtöffentlichen Website zulässt, muss der Kunde eine verschlüsselte Verbindung für den sicheren Transport von Daten zwischen der betreffenden Nichtöffentlichen Website und Siteimprove einrichten. Der Kunde muss gewährleisten, dass er, soweit erforderlich oder durch geltende Gesetze vorgeschrieben, über eine angemessene rechtliche Grundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten für die Zwecke der Leistungen verfügt und dass er berechtigt ist, vertrauliche Informationen auf der Nichtöffentlichen Website offenzulegen. Sofern keine ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung getroffen wurde, gewährleistet der Kunde, dass die Informationen auf der Nichtöffentlichen Website keinen strengeren Vorschriften (z. B. HIPAA, FERPA) unterliegen. Darüber hinaus muss der Kunde für die Nichtöffentliche Website ein Konto ohne administrative Rechte erstellen, wenn er die Leistungen auf einer Website nach dem Eingeben eines Passworts nutzt. Im Falle eines Versäumnisses des Kunden, sich an die in diesem Abschnitt dargelegten Verpflichtungen zu halten, kann Siteimprove das Ausführen der Leistungen auf der Nichtöffentlichen Website ablehnen. DER KUNDE VERSTEHT UND STIMMT AUSDRÜCKLICH ZU, DASS SITEIMPROVE UND SEINE TOCHTERGESELLSCHAFTEN, DIREKTOREN UND MITARBEITER DEM KUNDEN GEGENÜBER NICHT FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, FOLGE- ODER ANDERE SPEZIELLE SCHÄDEN HAFTEN, DIE AUS ODER AUFGRUND DER NUTZUNG DER LEISTUNGEN DURCH DEN KUNDEN ENTSTEHEN, WENN DIESE NUTZUNG GEGEN DIE VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN IN DIESEM ABSCHNITT VERSTÖSST und Siteimprove diesen Pflichtverstoss nicht zu vertreten hat.
d. Kein Zugriff durch Wettbewerber. Ein direkter Wettbewerber von Siteimprove darf nur mit ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Genehmigung von Siteimprove auf die Leistungen zugreifen. Der Kunde darf einem direkten Wettbewerber von Siteimprove den Zugriff auf die Leistungen nur mit ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Zustimmung von Siteimprove ermöglichen.
3. Laufzeit, Aufhebung und Kündigung
a. Laufzeit. Dieser Vertrag bleibt für die Laufzeit und die in der Leistungsbestellung angegebene/‑n Verlängerungslaufzeit/‑en in Kraft. Sofern nicht in einer Leistungsbestellung etwas anderes vereinbart wurde, verlängern sich die Leistungen für zusätzliche Verlängerungslaufzeiten, bis sie gemäß diesem Abschnitt 3 gekündigt werden.
b. Aufhebung. Jede Partei kann diesen Vertrag oder eine Leistungsbestellung zum Ende der jeweils aktuellen Laufzeit des Kunden unter Wahrung einer Frist von neunzig (90) Tagen zum Ende der Laufzeit schriftlich kündigen.
c. Kündigung wegen Vertragsverletzung.Unbeschadet etwaiger sonstiger Rechte oder Rechtsbehelfe, die ihr möglicherweise zustehen, kann jede Partei diesen Vertrag im Fall einer wesentlichen Verletzung desselben durch die jeweils andere Partei mit sofortiger Wirkung kündigen. Eine wesentliche Verletzung beinhaltet: (i) jegliche Verletzung der Bestimmungen aus Abschnitt 2, 4(a)–(b), 5, 6, 8 und 11(d)–(f), (ii) jegliche sonstige Verletzung, die von einer Partei nicht innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen nach Erhalt einer entsprechenden schriftlichen Mitteilung von der jeweils anderen Partei geheilt wird, (iii) jegliche grobe Fahrlässigkeit oder jegliches vorsätzliche Fehlverhalten einer Partei sowie (iv) die Zahlungsunfähigkeit, die Liquidation oder der Konkurs einer Partei.
d. Erstattung. Abgesehen von den Kündigungsrechten des Kunden gemäß Abschnitt 3(c) haftet der Kunde weiterhin für die Zahlung aller für die aktuelle Laufzeit geschuldeten Gebühren und hat keinen Anspruch auf Gutschrift oder Erstattung.
4. Zahlung und Steuern
a. Zahlung. Alle Gebühren werden entsprechend dem Rechnungsdatum und den Zahlungsbedingungen fällig, die in der anwendbaren Leistungsbestellung angegeben sind. Während einer Verlängerungslaufzeit erhöht sich die Abonnementsgebühr um den in der Leistungsbestellung angegebenen Prozentsatz der Verlängerungspreiserhöhung. Der Kunde muss gültige und aktuelle Zahlungsangaben übermitteln und Siteimprove unverzüglich jede Änderung derselben mitteilen (wie etwa eine Änderung der Rechnungs- oder Lieferadresse, der Zahlungsangaben oder der Bestellinformationen), indem er ein Adressänderungsformular einreicht, das von Siteimprove bereitgestellt wird oder auf der Siteimprove-Website (https://www.siteimprove.com/legal/) heruntergeladen werden kann. Wenn der Kunde die Verwendung einer Bestellung oder Bestellnummer verlangt, (a) muss er die Bestellnummer im Zeitpunkt des Kaufs angeben und (b) erklärt er sich damit einverstanden, dass etwaige Bedingungen für eine Bestellung des Kunden nicht auf diesen Vertrag Anwendung finden und nichtig sind.
b. Zahlungsverzug. Im Fall des Zahlungsverzugs des Kunden kann Siteimprove Verzugszinsen in Höhe von zehn (10) Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gelten machen.Zudem behält sich Siteimprove das Recht vor, bei Überfälligkeit einer Rechnung die Erbringung der Leistungen so lange auszusetzen, bis die Zahlung geleistet wurde.
c. Steuern. Sofern in diesem Vertrag oder in der Leistungsbestellung nichts anderes angegeben ist, enthalten die Gebühren in der Leistungsbestellung keine Steuern. Der Kunde trägt die Verantwortung für etwaig anfallende Steuern, die auf der Grundlage der Gesetze und sonstigen Vorschriften der Steuerbehörde/‑n ermittelt werden, die für die Lieferadresse, die von dem Kunden in einer Leistungsbestellung angegeben wurde, zuständig ist/sind, es sei denn, der Kunde legt Siteimprove rechtzeitig eine gültige Steuerbefreiungsbescheinigung vor.
d. Zahlungsportale. Sollte der Kunde Siteimprove anweisen, ein Zahlungsportal für Anbieter oder ein anderes Portal zu verwenden, das Siteimprove eine Abonnementsgebühr oder einen Prozentsatz hochgeladener Rechnungen als erforderliche Kosten der Geschäftstätigkeit berechnet, so trägt der Kunde diese Kosten. Etwaige Gebühren, die Siteimprove in diesem Zusammenhang in Rechnung gestellt wurden, werden dem Kunden durch Siteimprove in Rechnung gestellt.
5. Vertraulichkeit
a. Begriffsbestimmung. „Vertrauliche Informationen“ bezeichnet alle Informationen, die durch eine Partei (die „Offenlegende Partei“) gegenüber der jeweils anderen Partei (der „Empfangenden Partei“) offengelegt werden, in greifbarer Form vorliegen und als vertraulich bezeichnet werden oder bei denen es sich um Informationen in gleich welcher Form handelt, die eine vernünftige Person angesichts der Art der Informationen und der Umstände der Offenlegung als vertraulich auffassen würde. Ungeachtet des Vorstehenden beinhalten Vertrauliche Informationen keine Informationen, die (a) vor oder nach dem Zeitpunkt, in dem der entsprechende Teil von der Offenlegenden Partei an die Empfangende Partei übermittelt wurde, ohne Verschulden der Empfangenden Partei öffentlich bekannt waren, (b) sich in oder nach dem Zeitpunkt, in dem der entsprechende Teil von der Offenlegenden Partei an die Empfangende Partei übermittelt wurde, rechtmäßig und ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung im Besitz der Empfangenden Partei befanden, (c) von Angestellten oder Bevollmächtigten der Empfangenden Partei unabhängig von und ohne Bezugnahme auf Informationen entwickelt wurden, die der Empfangenden Partei von der Offenlegenden Partei mitgeteilt wurden, (d) von der Offenlegenden Partei an einen unbeteiligten Dritten ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung weitergegeben wurden oder (e) von der Offenlegenden Partei zur Freigabe durch die Empfangende Partei genehmigt wurden.
b. Geheimhaltungspflichten. Die Empfangende Partei und ihre Vertreter werden (i) Vertrauliche Informationen vertraulich behandeln, (ii) sich nach besten Kräften bemühen, Vertrauliche Informationen mit der gleichen Sorgfalt zu schützen, mit der sie auch ihre eigenen Vertraulichen Informationen schützen, (iii) Vertrauliche Informationen nur gegenüber solchen ihrer Mitarbeiter und Vertreter offenlegen, die Zugriff zu Zwecken benötigen, die mit diesem Vertrag oder der Leistungsbestellung im Einklang stehen, sowie (iv) die Vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei nicht an Dritte weitergeben, außer, um einer gültigen Anordnung eines Gerichts oder einer anderen staatlichen Stelle oder einer gesetzlichen Pflicht nachzukommen. Die Empfangende Partei benachrichtigt die Offenlegende Partei unverzüglich über jegliche Offenlegung von vertraulichen Informationen der Offenlegenden Partei.
c. Eigentum an und Rückgabe von Vertraulichen Informationen. Alle Vertraulichen Informationen der Offenlegenden Partei bleiben Eigentum der Offenlegenden Partei. Auf schriftliche Aufforderung der Offenlegenden Partei vernichtet der Empfänger alle Vertraulichen Informationen oder gibt diese der Offenlegenden Partei zurück. Die Empfangende Partei ist jedoch nicht verpflichtet, Vertrauliche Informationen der Offenlegenden Partei zu löschen, die als Teil eines Backup-Systems zur Archivierung, das im normalen Geschäftsgang unterhalten wird, elektronisch gespeichert werden. Sollte es zur Offenlegung vertraulicher Informationen gegenüber einem Dritten unter Verletzung der Bestimmungen dieses Abschnitts 5 kommen, so wird die verletzende Partei angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Offenlegende Partei bei dem Wiederherstellen der entsprechenden vertraulichen Informationen sowie bei dem Verhindern der Verwendung, des Verkaufs, der Offenlegung oder der anderweitigen Veräußerung derselben zu unterstützen. Die Pflichten aus diesem Abschnitt 5 erlöschen nicht mit der Kündigung dieses Vertrages und auch nicht mit dem Abschluss von Leistungsbestellungen.
6. Datenschutz
a. DSGVO – Datenschutz-Grundverordnung. Die Leistungen wurden zum Erfassen und Verarbeiten der Website-Inhalte von Kunden sowie bestimmter zugehöriger Betriebsdaten entworfen und entwickelt. Etwaige personenbezogene Daten, die durch Siteimprove im Rahmen der Erbringung der Leistungen verarbeitet werden, werden gemäß den Anweisungen des Kunden und in dessen Auftrag verarbeitet. In dieser Hinsicht gilt der Kunde als „Verantwortlicher“ und Siteimprove als „Auftragsverarbeiter“. Gegebenenfalls ist der Kunde dafür verantwortlich, einen Auftragsverarbeitungsvertrag (Data Processing Agreement; „DPA“) mit Siteimprove einzugehen, der jeglichen jeweils geltenden gesetzlichen Normen gerecht wird. Wenn die Nutzung der Leistungen auf Nichtöffentlichen Websites und/oder Websites, die besondere Kategorien personenbezogener Daten enthalten, vereinbart wurde, stellt der Kunde sicher, dass in dem DPA die Verarbeitung nichtöffentlicher und/oder besonderer Kategorien personenbezogener Daten berücksichtigt wird. Wenn der Kunde es nicht ermöglicht hat, dass an dem Tag, an dem er mit der Nutzung der Leistungen beginnt, ein DPA unterzeichnet wird, wird davon ausgegangen, dass die Parteien das Standard-DPA von Siteimprove unterzeichnet haben. Dieses steht unter https://www.siteimprove.com/privacy/dpa/ zur Verfügung.
b. Verarbeitung von Daten von Benutzern und Kunden-Ansprechpartnern. Abgesehen von der Verarbeitung von Daten des Kunden gemäß Abschnitt 6(a) erhebt Siteimprove einige allgemeine Nutzungs- und Kontaktinformationen über die Nutzer der Leistungen von Siteimprove sowie über andere durch den Kunden bereitgestellte Ansprechpartner, wie z. B. die Namen und E-Mail-Adressen der Siteimprove-Benutzer; dies dient notwendigen internen Zwecken wie etwa der Identifizierung von Kunden, der Rechnungsstellung, dem Support und der Weitergabe von Informationen über Siteimprove-Produkte an den Kunden. Eine detaillierte Beschreibung der Verarbeitung der Daten des Kunden durch Siteimprove gemäß diesem Abschnitt finden Sie auf: https://www.siteimprove.com/privacy/privacy-policy/. Siteimprove fungiert in dieser Hinsicht als Verantwortlicher gemäß der DSGVO und als Unternehmen gemäß dem CCPA. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass Siteimprove allgemeine Kunden- und Benutzerinformationen zum internen Gebrauch erhebt. Der Kunde ist berechtigt, jegliche personenbezogenen Daten, die Siteimprove von Seiten des Kunden bereitgestellt wurden, einzusehen sowie diese korrigieren, ändern oder löschen zu lassen. Zur Ausübung dieser Rechte wenden Sie sich bitte an privacy@siteimprove.com.
7. Rechte an geistigem Eigentum und Dateneigentum
a. Eigentum. Siteimprove ist Eigentümer und bleibt Alleineigentümer aller Rechte am geistigen Eigentum an den Leistungen, die vor oder während der Erfüllung durch die Parteien dieses Vertrags begründet werden. Dieses Eigentumsrecht beinhaltet alle Erfindungen, Patente, Gebrauchsmusterrechte, Urheberrechte, Geschmacksmusterrechte, Topografien und Markenrechte und jedes Fachwissen, unabhängig davon, ob eingetragen oder nicht.
b. Kundeneigene Daten. Alle Daten, die Siteimprove durch die Nutzung der Leistungen zur Verfügung gestellt werden („Kundendaten“), sind und bleiben Eigentum des Kunden. Siteimprove verkauft keine Kundendaten weiter. Um es Siteimprove zu ermöglichen, die Leistungen zugunsten des Kunden zu erbringen, sowie vorbehaltlich dieses Vertrags, gewährt der Kunde hiermit Siteimprove ein nichtexklusives Recht zur Nutzung und Verarbeitung von Kundendaten ausschließlich im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen durch Siteimprove.
c. Aggregierte Anonyme Daten. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass Siteimprove berechtigt sein wird, technische und andere Daten über die Nutzung der Leistungen durch den Kunden einzuholen oder zu generieren und zu aggregieren, mit Ausnahme von Daten, anhand derer der Kunde persönlich identifiziert werden kann („Aggregierte Anonyme Daten“). Siteimprove ist Eigentümer von Aggregierten Anonymen Daten und kann diese während und nach der Laufzeit dieses Vertrags zur Analyse, Verbesserung, Unterstützung und Erbringung der Leistungen sowie zu anderen geschäftlichen Zwecken verwenden. Klarstellend sei an dieser Stelle erwähnt, dass dieser Abschnitt 7(c) Siteimprove nicht das Recht gibt, den Kunden als Quelle der Aggregierten Anonymen Daten zu identifizieren.
d. Rückmeldungen. Siteimprove verfügt über eine voll bezahlte, gebührenfreie, weltweite, übertragbare, mit dem Recht zur Vergabe von Unterlizenzen versehene, abtretbare, unwiderrufliche und unbefristete Lizenz zur Implementierung, Nutzung, Änderung, kommerziellen Verwertung, Einbindung in die Leistungen oder anderweitigen Nutzung von Vorschlägen, Verbesserungswünschen, Empfehlungen oder sonstigen Rückmeldungen seitens des Kunden. Zudem behält sich Siteimprove das Recht vor, den Schutz des geistigen Eigentums an Merkmalen, Funktionen oder Komponenten zu beantragen, die auf entsprechenden Rückmeldungen beruhen oder durch solche initiiert wurden.
8. Gewährleistungen
a. Für Siteimprove. Siteimprove gewährleistet, dass (i) Siteimprove die uneingeschränkte Befugnis und Vollmacht hat, den Vertrag abzuschließen und zu erfüllen, und (ii) die Enthaltenen Leistungen während der Erstlaufzeit und jeglicher Verlängerungslaufzeit im Wesentlichen entsprechend der Beschreibung im Vertrag funktionieren werden, sofern sie in Übereinstimmung mit dem Vertrag verwendet werden, wie unter anderem auf den angegebenen Domains. Diese Gewährleistungen dienen ausschließlich dem Vorteil des Kunden.
b. Für den Kunden. Der Kunde gewährleistet, dass (i) er über die uneingeschränkte Befugnis und Vollmacht verfügt, sich mit diesem Vertrag einverstanden zu erklären und seine Verpflichtungen aus denselben zu erfüllen, und (ii) er über den uneingeschränkten, rechtmäßigen Anspruch oder eine entsprechende Ermächtigung verfügt, die Informationen, die auf den Websites angegeben und zugänglich sind, auf denen die Leistungen verwaltet werden, anzuzeigen, offenzulegen, zu übertragen, abzutreten oder zu übermitteln.
c. Haftungsausschluss. Über die ausdrücklich in diesem Vertrag vereinbarten Gewährleistungs- und Haftungszusagen hinaus geben die Parteien keine Gewährleistung und Haftungszusagen ab. Erteilt Siteimprove mündlich oder schriftlich Empfehlungen, Ratschläge, Auskünfte oder Informationen („Auskunft“), handelt es sich hierbei ausschließlich um eine unverbindliche Auskunft. Mit einer unverbindlichen Auskunft ist keine ausdrückliche oder konkludente Gewährleistungs- und/oder Haftungszusage von Siteimprove verbunden. Eine Auskunft ist nur dann verbindlich, wenn Siteimprove ausdrücklich – mindestens in Textform – bestätigt, dass Siteimprove mit der Auskunft eine Gewährleistungs- und/oder Haftungszusage übernimmt. Siteimprove gibt insbesondere keine Gewährleistung- und Haftungszusagen bezüglich der Nutzung der Leistungen dahingehend ab, dass sichergestellt ist, dass der Kunde geltende Gesetze und Verordnungen einhält. Keine der Parteien haftet für eine Nichterfüllung oder verzögerte Erfüllung einer Verpflichtung aus diesem Vertrag, wenn diese Nichterfüllung und/oder verzögerte Erfüllung auf Umstände zurückzuführen ist, die sie nicht zu vertreten hat und die sich nach vernünftigem Ermessen ihrer Kontrolle entziehen, wie etwa Regierungsverordnungen oder -maßnahmen, Streiks, Blockaden, Naturkatastrophen, Kriegshandlungen, Terrorismus, Pandemien oder Ausfälle oder Verzögerungen bei Internetdienstanbietern.
9. Freistellung und Entschädigung
a. Durch den Kunden. Für alle Ansprüche, Klagen und Forderungen, die von einem Dritten gegenüber Siteimprove und/oder die Verbundenen Unternehmen von Siteimprove geltend gemacht oder angedroht werden („Maßnahmen Dritter“), trifft den Kunden die Verpflichtung, die daraus resultierenden Nachteile für Siteimprove und/oder die Verbundenen Unternehmen von Siteimprove abzuwenden, zu kompensieren bzw. Siteimprove und/oder die Verbundenen Unternehmen von Siteimprove von diesen freizustellen. Diese Verpflichtung des Kunden besteht, soweit die Maßnahmen Dritter aus einem der folgenden Gründe entstanden sind: (a) die schuldhafte Verletzung des Vertrags oder einer Gewährleistungs- und/oder Haftungszusage, die der Kunde Siteimprove gegeben hat, durch den Kunden; (b) einer Behauptung in Bezug auf Kundendaten, sofern der Kunde diese zu vertreten hat; (c) die Nutzung der Leistungen durch den Kunden oder Endbenutzer unter Verletzung des Vertrags, sofern der Kunde diese Verletzung zu vertreten hat; oder (d) aus Fehlern der Leistungen, soweit die Ursache für den Fehler der Leistung im Herrschafts- und Organisationsbereich des Kunden gesetzt wurde und der Kunde für diese im Außenverhältnis selbst haftet. Die Entschädigung und Freistellung umfassen auch die Entschädigung und/oder Freistellung von den angemessenen und erforderlichen Kosten der Rechtsverteidigung sowie alle durch rechtskräftiges Urteil auferlegten Schadensersatzleistungen und sonstigen Kosten sowie in Bezug auf Beträge, die gemäß einer angenommenen Beilegungsvereinbarung gezahlt werden, wie in Abschnitt 9(c) näher dargelegt. Der Kunde wird Siteimprove bei der Rechtsverteidigung gegen Maßnahmen Dritter unverzüglich und ohne Berufung auf Leistungsverweigerungsrechte unterstützen.
b. Durch Siteimprove. Siteimprove verteidigt den Kunden gegen alle Ansprüche, Klagen und Forderungen von Dritten, die sich daraus ergeben, dass Leistungen von Siteimprove Patente, Urheberrechte oder Geschäftsgeheimnisse des betreffenden Dritten verletzen oder unrechtmäßig nutzen, sofern Siteimprove dies zu vertreten hat, und entschädigt den Kunden im Fall eines Vertretens in Bezug auf alle entstandenen Rechtsanwaltsgebühren in angemessener Höhe und alle durch rechtskräftiges Urteil auferlegten Schadensersatzleistungen und sonstigen Kosten sowie in Bezug auf Beträge, die gemäß einer angenommenen Beilegungsvereinbarung gezahlt werden, wie in Abschnitt 9(c) näher dargelegt. Sofern Siteimprove kein Verschulden trifft, übernimmt Siteimprove in keinem Fall irgendeine Verpflichtung oder Haftung gemäß diesem Abschnitt, die zurückzuführen ist auf (a) die Nutzung der Leistungen in modifizierter Form oder in Kombination mit Materialien oder Technologien, die nicht von Siteimprove bereitgestellt wurden, und auf (b) Inhalte, Informationen oder Daten, die durch den Kunden, Endbenutzer des Kunden oder sonstige Dritte bereitgestellt wurden. Im Hinblick auf Forderungen, die unter diesen Abschnitt fallen, wird Siteimprove nach eigenem Ermessen entweder (i) die Rechte auf Nutzung des als rechtsverletzend gerügten Teils der Leistungen erwerben, (ii) den als rechtsverletzend gerügten Teil der Leistungen durch eine nicht rechtsverletzende Alternative ersetzen oder (iii) den als rechtsverletzend gerügten Teil der Leistungen oder den Vertrag kündigen und dem Kunden eine anteilige Erstattung aller im Voraus bezahlten und noch nicht verwendeten Gebühren gewähren.
c. Allgemeines. Die Partei, die Freistellung und/oder Entschädigung begehrt, informiert die jeweils andere Partei unverzüglich über die Forderung und kooperiert mit der Partei bei der Verteidigung der Forderung. Die freistellende/entschädigende Partei hat die volle Kontrolle und die uneingeschränkte Befugnis im Hinblick auf die Verteidigung, mit folgender Ausnahme: (a) Jede Beilegungsvereinbarung, die von Seiten der Partei, die Freistellung/Entschädigung begehrt, ein Haftungseingeständnis oder eine Geldzahlung erfordert, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung dieser Partei, wobei diese Zustimmung nicht ohne triftigen Grund versagt oder verzögert werden darf, und (b) die jeweils andere Partei darf sich auf eigene Kosten mit ihrem eigenen Rechtsbeistand an der Verteidigung beteiligen.
d. Beschränkung. DIE FREISTELLUNGEN/ENTSCHÄDIGUNGEN SIND DER EINZIGE RECHTSBEHELF EINER PARTEI NACH DEM VERTRAG GEGEN DIE VERLETZUNG DER RECHTE EINES DRITTEN AN GEISTIGEM EIGENTUM DURCH DIE JEWEILS ANDERE PARTEI.
10. Haftungsbeschränkung
a. Haftungsbeschränkung. Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, haftet jede Partei nach den gesetzlichen Vorschriften. Auf Schadensersatz haftet jede Partei nur, wenn es sich um einen Schaden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder um einen sonstigen Schaden aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der jeweiligen Partei, ihrer gesetzlichen Vertreter und/oder ihrer Erfüllungsgehilfen handelt. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die jeweilig Partei ebenfalls. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat sowie solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf, wie z. B. die Verpflichtung zur Erbringung der Leistung. Sofern es sich nicht um einen Schaden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, ist bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der jeweiligen Partei. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die jeweilige Partei einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen hat. Die produkthaftungsrechtlichen Vorschriften bleiben in allen Fällen unberührt.
b. Haftungsausschluss. Die jeweilige Partei haftet gegenüber der anderen Partei nicht für mittelbare Schäden oder für Strafschadensersatz, die/der durch die Nutzung der Leistungen durch den Kunden verursacht wurde/-n, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Datenverlust, Geschäftsausfall oder sonstige Verluste, die sich aus oder aufgrund der Leistung einer Partei gemäß dem Vertrag ergeben, und zwar auch dann nicht, wenn sie auf die mögliche Geltendmachung entsprechender Schadensforderungen hingewiesen wurde. SOFERN ES NICHT NACH ANWENDBAREM RECHT AUSGESCHLOSSEN IST, DARF DIE KUMULATIVE HAFTUNG EINER PARTEI GEMÄSS DIESEM VERTRAG DEN BETRAG DER GEBÜHR NICHT ÜBERSTEIGEN. DER HAFTUNGSAUSSCHLUSS GILT NICHT IM FALL I) EINER NICHTERFÜLLUNG VON VERPFLICHTUNGEN IN BEZUG AUF PERSONENBEZOGENE DATEN, II) VON ANSPRÜCHEN DRITTER WEGEN EINER VERLETZUNG VON RECHTEN AN GEISTIGEM EIGENTUM, ES SEI DENN, EIN SOLCHER ANSPRUCH BERUHT AUF EINER UNRECHTMÄSSIGEN ODER RECHTSWIDRIGEN NUTZUNG DER LEISTUNGEN DURCH EINE PARTEI, ODER III) VON GROBER FAHRLÄSSIGKEIT ODER VORSÄTZLICHEM FEHLVERHALTEN.
11. Sonstiges
a. Abtretung. Sofern nicht anderweitig in diesem Vertrag ausdrücklich festgelegt, darf keine Partei diesen Vertrag oder irgendwelche darin gewährten Rechte ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei (wobei diese Zustimmung nicht ohne triftigen Grund versagt werden darf) abtreten, übertragen, übereignen oder belasten. Ungeachtet des Vorstehenden sind die Parteien im Fall einer Fusion, einer Zusammenführung, einer Übertragung oder eines Aktienerwerbs berechtigt, diesen Vertrag an ihre Verbundenen Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger abzutreten, sofern der Abtretungsempfänger allen Verpflichtungen aus dem Vertrag unterliegt.
b. Gesamte Vereinbarung. Dieser Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar. Er ersetzt jegliche vorherigen Mitteilungen, Zusagen oder Vereinbarungen mündlicher oder schriftlicher Art in Bezug auf den Gegenstand dieses Vertrags. Etwaige sonstige Standard- oder Musterbedingungen, die in irgendeinem Dokument enthalten sind, das einer Partei seitens der jeweils anderen zur Verfügung gestellt wird (z. B. Click-Wrap-Vereinbarungen und Bestellungen), gelten nicht als vereinbart und entfalten für keine Partei bindende Wirkung. Änderungen oder Modifikationen dieses Vertrags müssen, damit sie in Kraft treten, schriftlich erfolgen und durch bevollmächtigte Vertreter beider Parteien unterschrieben werden.
c. Art der Beziehung. Die Parteien vereinbaren, dass die durch diesen Vertrag geschaffene Beziehung die eines unabhängigen Auftragnehmers ist. Bei der Erfüllung aller Pflichten und Aufgaben gemäß diesem Vertrag handeln die Parteien jederzeit als unabhängige Auftragnehmer und nicht als Partner, Teilhaber, Bevollmächtigter oder Angestellter der jeweils anderen Partei, und keine Bestimmung aus diesem Vertrag darf so ausgelegt werden, dass sie mit dieser Beziehung oder diesem Status unvereinbar wäre, und den Parteien wird kein Recht und keine Befugnis eingeräumt, eine Pflicht oder Verantwortung ausdrücklicher oder stillschweigender Art im Namen oder im Auftrag der jeweils anderen Partei zu übernehmen oder zu schaffen oder die jeweils andere Partei in irgendeiner Weise zu binden. Mit Ausnahme etwaiger Materialien, Verfahren oder Angelegenheiten, die zwischen Siteimprove und dem Kunden vereinbart wurden, hat Siteimprove die volle Kontrolle über die Art und Weise der Erbringung der Leistungen. Siteimprove ist mit dem Status eines unabhängigen Auftragnehmers vertraut und erklärt sich damit einverstanden. Die Zahlung aller Löhne, Lohnsteuern und Sozialleistungen der Mitarbeiter von Siteimprove, von Beträgen, die als Bundes- und Landeseinkommensteuern fällig werden sowie von Sozialversicherungsbeiträgen obliegt Siteimprove.
d. Versicherung. Jede Partei unterhält jederzeit während der Laufzeit dieses Vertrags und im Anschluss daran für die Dauer von zwei (2) Jahren angemessene Versicherungspolicen bei finanziell soliden, seriösen Versicherern, die alle Schadensersatzansprüche abdecken, die der jeweils anderen Partei möglicherweise aus diesem Vertrag oder aus gesetzlichen Vorschriften zustehen.
e. Einhaltung von Ausfuhrbestimmungen. Die Leistungen und aus diesen abgeleitete Leistungen unterliegen möglicherweise den Ausfuhrgesetzen und sonstigen Ausfuhrvorschriften der USA und anderer Länder. Siteimprove und der Kunde sichern jeweils zu, dass sie nicht auf einer Verbotsliste [Denied Persons List] der US-Regierung aufgeführt sind. Der Kunde erlaubt es keinem Benutzer, in einem Land oder einer Region, das/die von den USA mit einem Embargo belegt ist (derzeit Kuba, Iran, Nordkorea, Sudan, Syrien oder die Krim) auf die Leistung zuzugreifen oder diese in irgendeiner Weise zu nutzen, dass die Nutzung gegen Ausfuhrgesetze oder sonstige Ausfuhrvorschriften der USA verstößt (z. B. eine Nutzung zu Zwecken der Verbreitung nuklearer, chemischer oder biologischer Waffen oder der Flugkörperentwicklung).
f. Korruptionsbekämpfung und ethisch vertretbares Verhalten. Jede Partei sichert zu, dass sie keine illegalen oder unzulässigen Bestechungsgelder, Rückvergütungen, Zahlungen, Geschenke oder Wertgegenstände von ihren Mitarbeitern, Verbundenen Unternehmen oder Bevollmächtigten im Zusammenhang mit diesem Vertrag erhalten oder angeboten hat und ihr solche auch nicht angeboten wurden. Angemessene Geschenke und Unterhaltungsleistungen, die im Rahmen des normalen Geschäftsverkehrs gewährt werden, verstoßen nicht gegen die vorstehende Einschränkung. Die Parteien und ihre Mitarbeiter sind verpflichtet, jegliche Praktiken zu unterlassen, die aufgrund von Wettbewerbsverstößen, Betrug, Vorteilsgewährung, Bestechlichkeit oder anderen Korruptionsdelikten eine strafrechtliche Haftpflicht nach sich ziehen könnten. Die Parteien werden (i) alle anwendbaren fallrechtlichen, gesetzgeberischen und sonstigen Vorschriften zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption einhalten, einschließlich des, jedoch nicht beschränkt auf das US-amerikanische Bundesgesetz über korrupte Praktiken im Ausland [Foreign Corrupt Practices Act] aus dem Jahr 1977 und das Antikorruptionsgesetz des Vereinigten Königreichs aus dem Jahr 2010 [Bribery Act 2010], (ii) während der gesamten Laufzeit des Vertrags über Richtlinien und Verfahren zur Gewährleistung der Einhaltung der Korruptionsbekämpfungsvorschriften verfügen, (iii) die jeweils andere Partei unverzüglich informieren, wenn sie ein Ersuchen oder eine Forderung nach einem unzulässigen finanziellen oder sonstigen Vorteil irgendeiner Art erhält, den der Kunde oder eines seiner verbundenen Unternehmen erhalten sollte, (iv) dafür sorgen, dass alle mit ihnen assoziierten Dritten, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag Dienstleistungen erbringen oder Güter liefern, diesen Abschnitt 11(f) einhalten.
g. Mitteilungen. Mitteilungen im Rahmen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform und werden per Einschreiben über einen national anerkannten Kurierdienst (mit Zustellungsnachweis oder Empfangsbestätigung) an die in diesem Vertrag angegebene Adresse oder per E-Mail gesendet. E-Mail-Mitteilungen an den Kunden werden an die E-Mail-Adresse der Hauptansprechperson gesendet. E-Mail-Mitteilungen an Siteimprove müssen an legal@siteimprove.com gesendet werden. Die Mitteilung gilt an dem Tag als zugestellt, an dem sie von der Empfangenden Partei empfangen oder abgelehnt wird.
12. Geltendes Recht und Gerichtsstand
Dieser Vertrag sowie etwaige Streitigkeiten in Bezug auf die Leistungen oder deren Nutzung durch den Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Grundsätze des Internationalen Privatrechts (insbesondere unter Ausschluss des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist München. Siteimprove ist jedoch auch berechtigt, den Kunden an dessen Geschäftssitz zu verklagen.