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Wie man ein Accessibility Statement verfasst

- By Christopher Schafer - Mai 13, 2021 Web Accessibility Web Governance Website Management

Die EU-Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen (Apps) öffentlicher Stellen, auch bekannt als das Web Accessibility Directive (WAD), setzt voraus, dass alle öffentlichen Einrichtungen der EU-Mitgliedsstaaten ein Accessibility Statement auf Ihrer Website veröffentlichen. Was bedeutet diese Regelung für Sie und viel wichtiger, wie verfassen Sie dieses?

Welche Websites sollten ein Accessibility Statement haben?

Die Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu Websites betrifft alle Websites und mobilen Anwendungen, die von öffentlichen Stellen auf folgenden Ebenen veröffentlicht wurden:

  • National
  • Regional
  • Lokal

Manche öffentlichen Einrichtungen sind von der EU-Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu Websites ausgeschlossen. Zum Beispiel NGOs, die keine essentiellen öffentlichen Dienste zur Verfügung stellen oder öffentliche Stellen, die sich nicht um die Bedürfnisse von Personen mit Behinderungen kümmern, sind ausgeschlossen. Die Ausnahmen sind streng definiert und sollten genau mit den Angaben der EU-Richtlinie überprüft werden, vor allem wenn Sie unsicher sind ob diese Ausnahmen auch Sie betreffen.

Es ist zu beachten, dass bestimmte Länder möglicherweise weitere Vorschriften über den barrierefreien Zugang zu Websites implementiert haben, deswegen ist es wichtig, dass Sie sich über die länderspezifischen Regelungen informieren.

Wie verfasse ich ein Accessibility Statement?

Die EU Kommission hat die Mindestvoraussetzungen für den Inhalt des Accessibility Statements veröffentlicht. Jeder Mitgliedsstaat kann frei entscheiden ob Sie über diese Mindestanforderungen der EU Kommission hinausgehen. Daher ist es gut möglich, dass die finalen Versionen Ihres Landes oder Organisation etwas anders aussehen mag. Halten Sie mit der Agentur Rücksprache, die für die Durchsetzung der lokalen Gesetze zuständig ist.

Hier ist eine Übersicht der Punkte, die das Accessibility Statement, laut den von der EU Kommission definierten Minimumstandards, beinhalten sollte:

  1. Titel: Accessibility Statement
    Ein kurzes Statement über das Kommitment Ihrer Organisation die Website und mobilen Anwendungen, in Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur EU-Richtlinie 2016/2102, barrierefrei zu machen.
  2. Eine Übersicht Ihres Konformitätsstatus in Bezug auf diese Websites und Apps:
    • Ganz konform
    • Teilweise konform
    • Nicht konform
  3. Eine Übersicht der nicht barrierefreien Inhalte aus folgenden Gründen:
    • Nicht konform mit innerstaatlichem Recht
    • Überdurchschnittliche Belastung
    • Die Inhalte sind nicht im Anwendungsbereich der Richtlinie
  4. Ein Statement mit Datum und geplanten Vorbereitungsmaßnahmen um barrierefreier zu werden.
  5. Eine Verlinkung zu und Beschreibung der Prozesse, die für etwaige Rückmeldungen verwendet werden und die Kontaktinformationen der zuständigen Stelle für Barrierefreiheitsanliegen und der Verarbeitung von Anfragen.
  6. Eine Beschreibung der Maßnahmen, die in Fällen von unerfreulichen Rückmeldungen auf eine Benachrichtigung oder Anfrage, in Übereinstimmung mit Artikel 7(1)(b) der EU-Richtlinie, gesetzt werden.

Die ausführliche Beschreibung der Voraussetzungen sind in allen offiziellen EU Sprachen auf der Website der Europäischen Union, EUR-Lex, zu finden.

Erstellen Sie ein Accessibility Statement für Ihre Website mit dem Accessibility Statement Generator!

Wo veröffentliche ich mein Accessibility Statement?

Für Websites öffentlicher Einrichtungen müssen die Accessibility Statements in einem barrierefreien Format zur Verfügung gestellt und direkt auf der Website veröffentlicht werden. Für mobile Anwendungen muss das Statement auf der Website der öffentlich-rechtlichen Einrichtung, die, die Anwendung entwickelt hat, oder gemeinsam mit weiteren Informationen beim Download der App verfügbar sein.

Bis zu welchem Stichtag muss das Accessibility Statement fertig sein?

Die Frist für die Veröffentlichung des Accessibility Statement hängt davon ab ob Ihre Website vor oder nach Inkrafttreten der EU-Richtlinie am 23. September 2018 veröffentlicht wurde. Ausgenommen sind Mediadateien, die vorher aufgezeichnet und zeitlich begrenzt sind, Live-Aufnahmen, die zeitlich begrenzt sind und bestimmte Onlinekarten und Kartografie Dienstleistungen, um nur einige Ausnahmen zu nennen. Es ist daher besonders wichtig die EU-Richtlinie in der jeweiligen lokalen Sprache durchzulesen um herauszufinden, ob Ihre Website oder Teile davon in die Ausnahmeregelung fällt.

  • 23. September 2019: Stichtag für neue Websites, die nach dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden
  • 23. September 2020: Stichtag für alte Websites, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden
  • 23. Juni 2021: Stichtag für alle mobilen Anwendungen

Wie oft sollte mein Accessibility Statement aktualisiert werden?

Das Accessibility Statement sollte regelmäßig aktualisiert werden – laut der EU-Richtlinie jährlich.

Für nähere Informationen empfehlen wir Ihnen folgende Ressourcen:

Whitepaper: Was Sie über die EU-Richtlinie zur Web Barrierefreiheit wissen müssen
On-Demand Webinar (Englisch): Starting Your Website Accessibility Program
Langtext Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen

Anne Thyme Nørregaard arbeitet als Digital Accessibility Product Expert bei Siteimprove. Anne nutzt Ihre jahrelange Erfahrung im Bereich Barrierefreiheit, inklusivem Design und User Experience um Siteimprove dabei zu unterstützen das Ziel, das Web zu einem besseren Ort für Alle zu machen, voranzutreiben. Anne hat einen IT Master Abschluss in Digital Design and Communication von der Technischen Universität in Kopenhagen mit Spezialisierung in Usability und Accessibility.